Gesetze des UAS (Unmanned Aircraft System)
In Deutschland gelten für uns Fernpiloten strenge Gesetzte die unbedingt einzuhalten sind. Man benötigt für den Gewerblichen Einsatz von unbemannten Flugdrohnen (UAS´s)eine Ausbildung zum Fernpiloten der Klasse A2 . Damit kann man Flüge mit einem Maximalen Abfluggewicht von 2 kg und einer maximalen Flughöhe von 120 m durchführen.
Weitere allgemeine Grundsätze sind :
- Keine Flüge über Personen
- kein Flug bei Regen oder Schnee
- es wird nur nach Sicht geflogen (Sichtflug)
- ich benötige ein Einverständnis des Grundstückeigentümers. Diese muss vor dem Flug schriftlich erfolgen
- kein Flug über Naturschutzgebiete, Krankenhäuser, Erholungsgebiete